Strom für schlechte Zeiten sparen

Die aktuelle Definition von Energiespeicheranlagen in § 3 Nr. 15d EnWG führt dazu, dass bspw. Pumpspeicherkraftwerke unter die Kategorie „Letztverbraucher“ fallen und daher Letztverbraucherabgaben wie Steuern, Umlagen und Netzentgelte entrichten müssen.
Die Umsetzbarkeit der Energiewende hängt u. a. von der Möglichkeit der Stromspeicherung ab, da erneuerbare Energien nicht wie steuerbare Kraftwerke Strom nach Bedarf erzeugen können. Es gilt daher eine starke Speicherinfrastruktur zu schaffen, dazu benötigt es Anreize und einen vernünftigen Umgang mit Stromspeicheranlagen.
Wir fordern daher:
Eine Anpassung der Speicherdefinition in § 3 Nr. 15d EnWG, die klarstellt, dass Energiespeicheranlagen keine Letztverbraucher darstellen.
Die daraus folgende vollumfängliche Befreiung von Netzentgelten bei Stromspeichern und die damit verbundene Abschaffung des § 118 Abs.6 EnWG, der die zeitliche Begrenzung der Befreiung von Netzentgelt regelt.

 

Weitere Beschlüsse

23.01.2025

Früh handeln, Leben schützen – Kindesmissbrauch verhindern

Die Jungen Liberalen Bielefeld fordern, Kindesmissbrauch effektiv entgegenzuwirken. Wir sehen uns in der Verantwortung, für alle Menschen ein Leben frei...
23.01.2025

Henriks Kita-Wüste: Eine Oase der Inkompetenz

Die Situation in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ist katastrophal. Seit 2022 sehen sich Eltern, Träger und Erzieherinnen und Erzieher mit...
17.03.2024

Schuldenbremse für Bielefeld!

Die finanzielle Situation der Stadt Bielefeld ist besorgniserregend. Trotz einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren kämpft die Stadt...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ