23.01.2025

Henriks Kita-Wüste: Eine Oase der Inkompetenz

Die Situation in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ist katastrophal. Seit 2022 sehen sich Eltern, Träger und Erzieherinnen und Erzieher mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert, die nicht nur die Qualität der Betreuung, sondern auch die Zukunft der frühkindlichen Bildung gefährden. Der akute Personalmangel, die unzureichende Finanzierung, zu große Gruppengrößen und bürokratische Hürden sind nur einige der Probleme, die die pädagogische Arbeit beinahe unmöglich machen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in NRW grundlegend reformieren, um die Qualität und Verfügbarkeit von Kitaplätzen nachhaltig zu sichern und den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, fordern wir die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  1. Vollständige Finanzierung der kommunalen Bundesaufgaben:
    Um den Kommunen die erforderlichen Mittel für die Kita-Finanzierung zur Verfügung zu stellen, sollen alle Stellen einer Kommune, die Bundesaufgaben erfüllen und derzeit zu 50 % oder mehr vom Bund finanziert sind, künftig zu 100 % vom Bund finanziert werden. Dies verringert den finanziellen Druck auf die Kommunen erheblich und lässt eine nachhaltige Finanzierung der Kitas gewährleisten.
  2. Einführung von Pooling-Ansätzen zur Unterstützung der Kita-Qualität:
    1. Personal- und Springer-Pools: Es sollen staatliche Rahmenbedingungen geschaffenwerden, um Personal-Pools trägerübergreifend auf freiwilliger Grundlage aufzubauen. Diese Pools sollen den Kitas ermöglichen, bei kurzfristigen Ausfällen oder personellen Engpässen auf qualifizierte Fachkräfte zurückzugreifen. So wird die Betreuungssituation in Krisenzeiten stabilisiert und die Belastung des bestehenden Personals reduziert.
    2. Finanzierungspools für Investitionen zur Qualitätssteigerung: Es sollen spezielle Finanzierungspools bereitgestellt werden, die gezielt Investitionen in die Qualitätssteigerung der Kitas fördern. Diese Mittel könnten für bauliche Maßnahmen, technische Modernisierungen, Fortbildungsprogramme oder die Anschaffung von pädagogischen Materialien genutzt werden, um langfristig eine hohe Betreuungsqualität zu sichern.
    3. Evaluierung und Auslagerung pädagogischer DokumentationspflichtenDie bestehenden Dokumentationspflichten der pädagogischen Arbeit müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Darüber hinaus müssen Möglichkeiten geschaffen werden, dass externe Dienstleister oder qualifizierte Dritte diese Aufgaben übernehmen können. Dadurch können Erzieherinnen und Erzieher entlastet werden und mehr Freiräume für die direkte Arbeit mit den Kindern ermöglicht werden.
  3. Erhöhung der Fachkräftezahlen durch gezielte Anwerbung:
    Es müssen Programme zur gezielten Anwerbung und Ausbildung von Erzieherinnen initiiert werden. Dazu gehören finanzielle Anreize für den Berufseinstieg sowie die Schaffung von Stipendien für angehende Erzieherinnen. Außerdem sollten Kooperationen mit Hochschulen und Fachschulen verstärkt werden, um die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen im Bereich der frühkindlichen Bildung zu erhöhen.
  1. Flexible Betreuungszeiten:
    Um den Bedürfnissen berufstätiger Eltern gerecht zu werden, sollen Kitas verpflichtet werden, flexible Betreuungszeiten anzubieten. Dies könnte durch erweiterte Öffnungszeiten, zusätzliche Teilzeitangebote oder die Möglichkeit, Betreuungsplätze nach Bedarf zu buchen, umgesetzt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für die Etablierung von 24h-Kitas ein.
  2. Förderung inklusiver Maßnahmen: Die Finanzierung und Unterstützung von inklusiven Maßnahmen in Kitas müssen erheblich ausgeweitet werden. Dazu gehört die Bereitstellung von Ressourcen und die Schulung von Fachkräften, um eine umfassende inklusive Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sicherzustellen.
  3. Abbau bürokratischer Hürden: Die Antragsverfahren für Betreuungsplätze und Fördermittel sollen vereinfacht werden. Ein zentraler Anlaufpunkt für Eltern und Träger könnte eingerichtet werden, um die bürokratischen Abläufe zu optimieren und den Zugang zu Kinderbetreuung zu erleichtern.
  4. Sicherung einheitlicher Standards:
    Es müssen einheitliche Qualitätsstandards für die Kita-Betreuung in ganz Nordrhein- Westfalen etabliert werden. Diese Standards sollten regelmäßige Überprüfungen und Evaluierungen umfassen, um sicherzustellen, dass alle Kitas die gleichen hohen Anforderungen erfüllen.
  5. Altersgerechte Sexualpädagogik zur Prävention von Kindesmissbrauch:
    Um Kinder frühzeitig in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken und ihnen ein gesundes Verständnis von Körper, Grenzen und Consent zu vermitteln, ist die Implementierung von altersgerechter Sexualpädagogik in Kitas unerlässlich. Diese Sexualpädagogik sollte spielerisch und altersgerecht gestaltet sein und folgende Aspekte beinhalten: Sensibilisierung für eigene Grenzen und die Kommunikation darüber, Erkennen von unangemessenen Berührungen
  6. Förderung und Unterstützung von Betriebskitas:
    Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und Eltern den Zugang zu qualitativ hochwertiger Betreuung zu erleichtern, sollen Betriebskitas gezielt gefördert und unterstützt werden. Betriebskitas bieten nicht nur eine praktische Lösung für berufstätige Eltern, sondern tragen auch zur Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit bei. Die Maßnahmen zur Unterstützung von Betriebskitas umfassen:
  1. Finanzielle Anreize für Unternehmen: Betriebe, die eigene Kindertagesstätten einrichten oder bestehende Kitas erweitern, sollen finanzielle Anreize und Fördermittel vom Land NRW erhalten. Diese Anreize könnten in Form von Investitionszuschüssen oder Steuererleichterungen bereitgestellt werden, um die Gründung und den Betrieb von Betriebskitas zu unterstützen.
  2. Vereinfachung der Genehmigungsverfahren: Um den Aulau von Betriebskitas zu erleichtern, sollten die Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Eine zentrale Anlaufstelle könnte eingerichtet werden, um Unternehmen durch den Prozess zu führen und bürokratische Hürden abzubauen.
  3. KollaboraCon mit bestehenden Kitas: Unternehmen könnten ermutigt werden, Kooperationen mit bestehenden Kitas einzugehen, um flexible Betreuungsangebote zu schaffen. Diese Zusammenarbeit könnte es ermöglichen, die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen und die Qualität der Betreuung zu erhöhen.

10. Einrichtung eines Kita-Monitoring:
Zur Verbesserung der Kita-Politik in Nordrhein-Westfalen ist die Etablierung eines umfassenden Monitorings unerlässlich, das relevante Daten zur finanziellen und qualitativen Situation der Träger und Kindertageseinrichtungen erfasst und analysiert. Ein solches Monitoring sollte als Frühwarnsystem fungieren, um nicht-auskömmliche Träger und Einrichtungen zu identifizieren, die Gefahr laufen, in ihrer Leistungsfähigkeit und Angebotsqualität zu sinken.
Durch die kontinuierliche und datengestützte Erfassung von Informationen können fundierte Steuerungsentscheidungen getroffen und zielgerichtete Maßnahmen abgeleitet werden. Dabei ist es entscheidend, dass das Monitoring effizient gestaltet wird, indem nur die notwendigsten Daten erhoben werden, um den administrativen Aufwand für die Träger zu minimieren.
Diese Daten sollten so aufbereitet werden, dass die Träger ausreichend Zeit haben, um sie vorzubereiten, und dass sie präzise Anleitungen zu den benötigten Informationen erhalten. Es ist wichtig, dass die erhobenen Daten aktuell sind, um schnelle Reaktionen auf sich verändernde Bedingungen zu ermöglichen.
Zudem sollte das Monitoring in bestehende Systeme integriert werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Durch die regelmäßige Datenerhebung über längere Zeiträume können stabilere Prognosen erstellt werden, die eine differenzierte Analyse der Kosten für Fachkraftstunden, Personalstrukturen und Sachkostenmatrix ermöglichen.

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